„Absage“ von der Oberbürgermeisterin – wir legen Widerspruch ein!

03. Dezember 2022 – Die Oberbürgermeisterin argumentiert gegen unser Begehren. Vor allem die fehlende Mehrheit an Anteilen an den Stadtwerken wird hervorgehoben. Außerdem sei mit dem Osterpaket, das ab 2023 in Kraft tritt, einiges an Veränderung in Sachen Klimaschutz eingeleitet. – Letztendlich sollte sich herausstellen, dass diese „Absage“ des Begehrens nicht rechtens war.

13.01.2023 – Wir beraten uns erneut und entscheiden Widerspruch einzulegen. Wir beziehen uns vor allem auf das „Hinwirken“ der Stadt auf die SWM. Damit ist nicht ausschließlich verlangt, dass die Stadt ihre nicht ausreichenden Anteile nutzt, um die SWM zu zwingen, denn das war uns bereits im Vorhinein klar. Vielmehr soll die Stadt gemeinsam mit den SWM Lösungen erarbeiten, ein klimaneutraleres Magdeburg bis 2029 zu erreichen. Und das geht durchaus auch ohne Mehrheit im Aufsichtsrat.

Also wieder ab mit dem Brief, zurück an die Oberbürgermeisterin.